Tipps und Tricks rund um das Studium

Im Rahmen der Studienberatung werden wir uns zukünftig Mühe geben aktuelle Probleme mit dem Studium der Gender Studies zu betrachten. Wir wollen unter der Reihe „Tipps und Tricks“ einzelne Schwerpunkte beleuchten, bei denen wir es für sinnvoll erachten uns als studentische Studienberatung zu äußern. Unser Ziel ist es dabei in Richtung eines möglichst freien und selbst bestimmten Studiums zu denken. Für uns bedeutet das ein Kleinhalten von Zeitfresser_innen durch formale Anforderungen, um möglichst viel Zeit zu haben sich selbst bestimmt zu bilden.

#1: Modulabschlussprüfungen

Das erste Thema zu dem wir uns äußern wollen, sind schriftliche Modulabschlussprüfungen im Bachelorstudiengang. Hier soll es diesmal besonders um die Form gehen, mit der diese Prüfung abgelegt werden kann. Angeregt dazu wurden wir durch zahlreiche Berichte, wonach Hausarbeiten in einem zunehmenden Umfang als Prüfungsleistungen erbracht werden müssen.

Dazu ein Blick in die Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs:
Die vorgeschriebenen Formen für Prüfungen sind zum Einen mündliche Prüfungen (§8 PO) zum Anderen schriftliche Prüfungen (§9 PO).

Dabei stellt die Prüfungsordnung frei, ob die jeweilige Prüfung mündlich oder schriftlich erfolgt. (§10(2) PO). Ausgenommen hiervon ist nur das Modul Eins im Beifach, in dem eine schriftliche Prüfung vorgesehen ist.

Jetzt gibt es jedoch noch Einschränkungen zu beachten: Im Verlauf des Gender Studiums muss mindestens eine mündliche und mindestens eine schriftliche Prüfung in Form einer Hausarbeit erbracht werden. (§10(2) PO).

Damit entsteht bereits eine gewisse Freiheit beim möglichen Angebot von Prüfungsformen.

Der Schwerpunkt dieses Textes soll jedoch die Form der schriftlichen Arbeit sein. Dazu ein Blick in die Vorgaben durch den §9(2) Prüfungsordnung:

Schriftliche Prüfungen können bei Klausuren eine Dauer von bis zu 120 Minuten, bei Hausarbeiten in Abhängigkeit von den zu vergebenden Studienpunkten den Umfang von 5 bis 20 Seiten haben.

Sehr schnell liest sich dies, als ob es nur zwei Formen schriftlicher Prüfungen gäbe: Klausuren und Hausarbeiten. Bei genauerem Lesen wird jedoch deutlich, dass für diese beiden Formen lediglich der Umfang definiert ist.

Es gibt also zahlreiche weitere Möglichkeiten eine schriftliche Prüfung abzulegen, als vielleicht doch eher aufwändige Hausarbeiten.

Bei Einführung des BA waren dazu Response Papers sehr beliebt. Dabei wurde auf ca. 5 Seiten die Position eines im Seminar gelesenen Textes nachvollzogen und kritisch bewertet.

Auch gab es schriftliche Prüfungen in Form von Take-Home Tests. Hier wurden im Zeitraum von 14 Tagen drei vorgegebene Fragestellungen aus dem Seminar im Rahmen von insgesamt 5 Seiten beantwortet.

Weitere Formen für schriftliche Arbeiten lassen sich auch in der Broschüre „Wissenschaftliches Arbeiten in den Gender Studies“ finden.

Essays, Lerntagebücher und Rezensionen sind nur einige davon.

Was beim Umfang der Prüfungsleisten auf jeden Fall noch eine Rolle spielt ist die Anzahl der zu vergebenden Studienpunkte. In Modul zwei und drei werden auf die MAP je nur ein Studienpunkt (lt. Studienordnung entspricht dies 30 Zeitstunden) vergeben. Eine Hausarbeit erscheint hier im Arbeitsumfang unangebracht. In allen anderen Modulen werden zwei Studienpunkte je MAP vergeben.

Was heißt all dies jedoch für den Studienalltag?

Wer die Möglichkeiten und Argumentationen des Studiums kennt, der_die hat die Chance mit den jeweiligen Lehrenden zusammen Prüfungsformen zu besprechen, die einem am nächsten liegen. Lehrende in den Gender Studies haben standpunkttheoretisch keine eigene Erfahrung mit welchen Leistungsanforderungen und Studienbedingungen ein Bachelor Studium verbunden ist. Im Gespräch unter Darstellung der eigenen Studiensituation lassen sich so oft für beide Seiten wesentlich günstigere Prüfungsformen finden.

 

#2: Die MAP mal später machen

Da drängt eine das Kernfach oder die eigene Motivation dazu, während der Semesterferien – anstatt die sonnigen Tage durch die Fenster der Bibliothek zu genießen – jeden Morgen in die hektischen Räumlichkeiten der Zeitungsredaktion, um endlich ein BZQ Praktikum („das olle Praxismodul“) zu erbringen. Dem abendlichen wohlverdienten Feierabend-Sofa-Soap-Halbschlaf steht nun nur noch eine kleine schriftliche Modulabschlussprüfung entgegen, die während der vorlesungsfreien Zeit ebenfalls erbracht werden will. In Kürze dank verlängerter Öffnungszeiten der neuen Zentralbibliothek auch kein Ding mehr…

Stopp! Es geht auch anders.

Die übliche Praxis Modulabschlussprüfungen gleich dann zu erbringen, wenn alle nötigen Veranstaltungen besucht sind, ist zwar in den meisten Fällen ein sinnvolles Vorgehen. – Es gibt jedoch keine verbindliche Vorgabe in Studien- oder Prüfungsordnung dies so zu handhaben.

Im Falle eines Praktikums oder einer anderweitigen Verhinderung kann so die MAP auch zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart werden.

Dazu empfehlen wir folgendes Verfahren, das in der Praxis bereits funktionierte:

Der erste Schritt ist, wie so oft der der Kommunikation. Besprich mit DeineR DozentIn Dein Problem und schlage einen neuen Termin vor. Dieser liegt vielleicht ganz günstig in der vorlesungsfreien Zeit des nächsten Semesters.
! Das heißt jedoch auch, dass Du Dich für das aktuelle Semester dann nicht für die Prüfung anmelden darfst. !

In dem Semester in dem Du die MAP nun machen möchtest musst du mit Frau Lorenz vom Prüfungsbüro Kontakt aufnehmen und sie bitten die Prüfung noch einmal online zu stellen.
Ist dies geschehen kannst du Dich via Agnes zur Prüfung anmelden.
Weiterhin ist eine kurze Information der DozentIn hier auch nochmal ganz geschickt, dass Du – wie zuvor abgesprochen – in diesem Semester nun die MAP ablegen wirst.
Im Weiteren gilt der ganz normale Prüfungsablauf.

#3: Das M.A.-Abschlussphasencolloquium

Nachdem drei Studierende des Studiengangs durch ihre Initiative für ein studentisches Abschlussarbeiten Colloquium darauf aufmerksam machten, dass die bisherige Praxis nicht für alle Studierenden optimal ist, soll es diesmal in der Reihe ‘Tipps und Tricks rund um das Studium’ um das Abschlussarbeiten Colloquium des M.A.-Studiengangs gehen.

Ausgelöst durch die Ausarbeitung eines konkreten Konzepts für ein solches studentisches Colloquium, gab es von Seiten des Zentrums nun einige Konkretisierungen über Gestaltungsmöglichkeiten bezüglich der Abschlussphase.

Es gibt nun folgende Optionen:

Zunächst kann das Colloquium besucht werden, dass pro Semester im Modul 9 angeboten wird.

Ebenso ist es mögich, sofern es angeboten wird, das Colloquium der eigenen Prüferin zu besuchen.

Ist das beides keine Option bzw. kann es keine sein, weil die eigene Prüferin kein Colloquium anbietet, kann mit ihr auch eine eigene Form der Betreuung der Abschlussarbeit vereinbart werden. Welche konkrete Form dies nimmt, bleibt dabei den jeweiligen Bedürfnissen überlassen. Der zeitliche Rahmen ist durch den vorgeschriebenen Erwerb von einem Studienpunkt begrenzt.

Als studentische Studienberatung könnten wir uns auch vorstellen, dass es nach Absprach mit der Prüferin möglich wäre ein geeingetes Colloquium einer anderen Dozentin zu besuchen.

Fragen zum Colloquium können gerne auch als Kommentar formuliert werden.

Für Fragen rund ums Gender Studium stehen wir mit Antwortvorschlägen aus studentischer Perspektive gerne zur Verfügung.

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